Brandschutzbeauftragte
Experte für den vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz in Ihrem Betrieb
Der Brandschutzbeauftragte spielt eine entscheidende Rolle in Ihrem Unternehmen, indem er sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen im Bereich des Brandschutzes sicherstellt. Er ist nicht nur Ansprechpartner für Ihre Mitarbeiter, sondern übernimmt auch eine beratende Funktion gegenüber Ihrer Geschäftsführung, um den vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz in Ihrem Betrieb sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern. Darüber hinaus ist der Brandschutzbeauftragte bei Notfällen und Katastrophen als unterstützende Experten zur Stelle, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens zu gewährleisten.
Wenn Sie für Ihren Betrieb keinen qualifizierten und fachkundigen Brandschutzbeauftragten stellen können, unterstützen wir Sie als externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer einschlägigen Pflichten, zum Beispiel gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2), den Landesbauordnungen sowie Ihren behördlichen Auflagen und versicherungsrechtlichen Vorgaben.
Nutzen Sie unsere Expertise, um sich auf Ihr Kerngeschäft zu fokussieren und die Leistung in Ihrem Betrieb zu steigern. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fragen Sie nach einem unverbindlichen Angebot über die Gestellung eines externen Brandschutzbeauftragten.
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Der Tätigkeitsumfang eines Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV-Information 205-003 umfasst insbesondere:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B und C)
- Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen (und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Notfallmaßnahmen)
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und von Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, zum Beispiel in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung (Unterstützung bei der Überwachung von Prüffristen) und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven (Aktives Notfallmanagement: Vorbereitung auf Notfallszenarien und Maßnahmenplanung) und reaktiven (Schutz)maßnahmen im Notfallmanagement, zum Beispiel für kritische Infrastrukturen (Stromausfall) oder lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewellen, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast etc.)
- Dokumentieren der Tätigkeit im Betrieb, zum Beispiel Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht