Sachkundige gemäß § 11 ChemVerbotsV
Rechtssichere Umsetzung von Chemikalienvorschriften
Einzelne gefährliche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse (einschließlich Biozide und Pflanzenschutzmittel) unterliegen teilweise den Beschränkungen der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Dabei handelt es sich um giftige beziehungsweise hochentzündliche Stoffe oder Gemische, die in der Anlage 2 der ChemVerbotsV aufgeführt sind. Personen, die diese Stoffe und Gemische an Verbraucher oder Wiederverkäufer abgeben, müssen daher die Sachkunde gemäß § 11 ChemVerbotsV nachweisen.
Wir stellen Ihnen einen Sachkundigen gemäß § 11 ChemVerbotsV zur Umsetzung Ihrer Pflichten zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Chemikaliengesetz (ChemG), die Gefahrstoffverordnung (GefahrstoffV), die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) sowie sonstige ergänzende Rechtsvorschriften.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und fordern Sie ein unverbindliches Angebot für unsere Unterstützung als externer Sachkundiger gemäß § 11 ChemVerbotsV an.
Unsere Leistung im Überblick
Unsere Leistung als externer Sachkundiger gemäß § 11 ChemVerbotsV umfasst insbesondere die:
- Prüfung auf ChemVerbotsV-Betroffenheit: Wir prüfen, ob Stoffe oder Gemische Ihrer Produkte von der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) betroffen sind.
- Bewertung chemischer Eigenschaften: Wir unterstützen Sie bei der Bewertung der chemischen und physikalischen Eigenschaften von Gefahrstoffen sowie der toxikologischen Eigenschaften von Gefahrstoffen und deren Stoffgruppen.
- Optimierung von Vertriebs- und Freigabeprozessen: Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung Ihrer Vertriebs- und Freigabeprozesse für Produkte, die der ChemVerbotsV unterliegen.
- Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung: Wir unterstützen Sie bei der korrekten Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen gemäß geltenden Vorschriften.
- Gefahrenabwehr bei Gefahrstoffverwendung: Wir beraten und unterstützen Sie bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei der Verwendung von Gefahrstoffen.
- Prüfung relevanter Prozesse: Wir überprüfen Ihre relevanten Prozesse und die Managementdokumentation im Hinblick auf die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).
- Auditierung und Lagerbegehung: Wir führen Audits und Begehungen in Ihren Lagern durch, in denen die von der ChemVerbotsV betroffenen Produkte gelagert werden.
- Schulung und Unterweisung: Wir schulen und unterweisen Ihre Mitarbeiter zu allen relevanten Anforderungen der ChemVerbotsV.
- Beratung zum Gefahrstoffrecht: Wir bieten Ihnen telefonische oder persönliche Unterstützung zu allen Fragen des Gefahrstoffrechts, insbesondere zur ChemVerbotsV und ergänzenden Rechtsnormen.
- Erstellung des Jahresberichts: Wir übernehmen die Erstellung des erforderlichen Jahresberichts zur Dokumentation Ihrer Gefahrstoffmanagement-Aktivitäten.
Ihre Vorteile durch unsere Unterstützung
Expertise und Fachwissen
Unsere Berater garantieren eine hohe fachliche Expertise und verfügen über langjährige Erfahrung. Damit gewährleisten wir die zuverlässige Übernahme der gesetzlichen Pflichten. Eine schnelle Reaktion auf Ihre Anfragen und eine gesicherte Vertretungsregelung durch unser großes Expertenteam runden unser Angebot ab.
Unabhängige und objektive Beratung
Wir bieten Ihnen eine unvoreingenommene und fundierte Einschätzung, frei von Interessenkonflikten, sowie eine professionelle Beratung, die darauf abzielt, Ihre internen Prozesse nicht nur effizient, sondern auch vorschriftsgemäß zu gestalten.
Rechtssicherheit
Mit der Beauftragung eines externen Sachkundigen gemäß § 11 ChemVerbotsV von nuc.eu verbessern Sie Ihre internen Abläufe im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Chemikalien. Zudem stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen bleibt und die Einhaltung aller relevanten Vorschriften gewährleistet ist.
Kostenersparnis
Kein Bedarf an der Einstellung einer zusätzlichen Fachkraft, keine Qualifikations- und Fortbildungskosten und keine Ausfallzeiten sprechen für die Beauftragung eines externen Sachkundigen gemäß § 11 ChemVerbotsV von nuc.eu. Dies führt zu einer deutlich besseren Kostenkontrolle bei den anstehenden Aufgaben, einer höheren Kosteneffizienz und einer gesteigerten Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot zu unserer umfassenden Unterstützung als externer Sachkundiger gemäß § 11 ChemVerbotsV.
Unserer umfassendes Dienstleistungsangebot
für Ihren Betrieb
Nutzen Sie unsere umfassenden Dienstleistungen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und zur Optimierung Ihrer internen Prozesse im Bereich Gefahrstoffe und Gefahrgüter:
- Sicherheitsdatenblätter: Wir erstellen, übersetzen und aktualisieren Ihre Sicherheitsdatenblätter gemäß EG-VO 1907/2006 (REACH) unter Beachtung der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sowie der jeweils aktuellen ATP (Ergänzungsverordnung). Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Gestaltung und Kennzeichnung von Etiketten für Verpackungen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen verschiedene Sprachen für Ihre Label und Etiketten zur Verfügung.
- Gefahrstoffbeauftragte: Wir bieten Ihnen als externer Gefahrstoffbeauftragter kompetente Beratung und Unterstützung beim Überwachen des Inverkehrbringens, dem Umgang, der Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Substitution von Gefahrstoffen etc.
- Gefahrgutbeauftragte: Mit unserer Expertise als externer Gefahrgutbeauftragter überwachen wir die Einhaltung der relevanten Vorschriften (z. B. § 3 (1) GbV und 1.8.3.3 ADR/RID/ADN) und beraten Sie umfassend zu den Aufgaben im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter.
- Rechtskataster: Wir erstellen für Sie ein detailliertes Rechtskataster, das Ihnen hilft, die rechtlichen Anforderungen Ihres Unternehmens zu überwachen und sicherzustellen, dass alle relevanten Vorgaben erfüllt werden.
Sie haben Interesse an unserer Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular! Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Eine Lösung für jedes Umweltanliegen
Sie haben Fragen zum betrieblichen Umwelt-, Energie- und/oder Arbeitsschutzmanagement, die über das dargestellte Dienstleistungsspektrum hinaus gehen? Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
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Branchenübergreifende Betreuung
Weit über 500 produzierende Unternehmen insbesondere der Automobil-, Maschinenbau, Metallverarbeitungs-, Kunststoff-, Papier-, Chemie-, Baustoff- und Lebensmittelindustrie zählen zu unseren Kunden.
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Fachliche Qualifikation
Unser Erfolg basiert auf der hohen Fachkompetenz unseres über 35-köpfigen Spezialistenteams, das individuelle Lösungen für spezifische Umweltmanagement-Probleme entwickelt.
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Wir beraten unsere Kunden
Unsere Umweltberatung deckt Bereiche wie Umweltmanagement, Abfall- und Abwassermanagement, Immissionsschutz, Störfallmanagement, Gefahrgutmanagement, Gefahrstoffmanagement, integrierte Managementsysteme, Energiemanagement und Arbeitsschutzmanagement ab.
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