PPWR und VerpackDG
Ihre Pflichten im Blick
Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und dem deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) hat sich das Verpackungsrecht grundlegend weiterentwickelt.
Seit dem 12. August 2026 gelten die Vorgaben der PPWR unmittelbar in der Europäischen Union. In Deutschland ergänzt das VerpackDG die europäischen Regelungen und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG).
Für Unternehmen bedeutet dies: Die Anforderungen an Verpackungen, Herstellerverantwortung, Registrierung, Datenmeldungen, Recycling, Rücknahme und die Konformität von Verpackungen werden neu geordnet und teilweise erweitert. Gleichzeitig bleiben zahlreiche bekannte Strukturen und Pflichten bestehen.
Viele Regelungen der PPWR enthalten zudem zunächst lediglich grundlegende Vorgaben und Rahmenbedingungen. Die konkrete Ausgestaltung einzelner Anforderungen erfolgt schrittweise durch weitere europäische Rechtsakte, die in den kommenden Jahren bis 2040 erlassen werden.
Die neuen gesetzlichen Anforderungen sind für Unternehmen häufig komplex und betreffen unterschiedliche Bereiche der Lieferkette. Entscheidend ist zunächst die korrekte Einordnung Ihrer Rolle als Erzeuger und/oder Hersteller sowie der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen.
Im Rahmen unserer Beratung unterstützen wir Sie dabei, Ihre unternehmerischen Pflichten gemäß PPWR und VerpackDG zu identifizieren, zu bewerten und praxisgerecht umzusetzen. Dabei betrachten wir insbesondere folgende Themen ...
- Bestimmung Ihrer Verantwortlichkeiten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR)
- Einordnung Ihrer Rolle nach PPWR: Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber
- Registrierungspflichten im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
- Systembeteiligung und Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Rücknahmesysteme
- Pflichten für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht und deren Rücknahme
- Anforderungen an die Konformität von Verpackungen nach PPWR
- Dokumentations- und Nachweispflichten, einschließlich technischer Dokumentation und Konformitätserklärung
- Anforderungen an Verpackungsdesign und Verpackungsmaterialien, insbesondere im Hinblick auf Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und die Vermeidung von Verpackungen
- Anforderungen an Verpackungskennzeichnung und Verbraucherinformationen
- Umsetzung der neuen Anforderungen in bestehende betriebliche Prozesse und Lieferketten
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der PPWR und des VerpackDG und helfen Ihnen dabei, die für Ihr Unternehmen relevanten Anforderungen des neuen Verpackungsrechts zu erkennen und in konkrete Maßnahmen zu übersetzen.
Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Verpackungen, Lieferketten und Verantwortlichkeiten und definieren die individuellen Pflichten nach PPWR und VerpackDG. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine praxisorientierte Umsetzung und auf die Integration der gesetzlichen Anforderungen in Ihre bestehenden Unternehmensprozesse.
So schaffen Sie Klarheit darüber, welche Verpackungen betroffen sind, welche Pflichten Ihr Unternehmen erfüllen muss und welche Maßnahmen erforderlich sind.
Sie möchten wissen, welche Pflichten Ihr Unternehmen nach der PPWR und dem VerpackDG erfüllen muss oder ob Ihre bestehenden Prozesse noch den aktuellen Anforderungen entsprechen? Nutzen Sie unser Kontaktformular! Wir melden uns umgehend bei Ihnen, um gemeinsam Ihre individuellen Anforderungen und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
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