Sicherer Umgang mit Arbeitsstoffen
Sicherheitsdatenblätter
Jetzt kostenlos Infos anfordern!
Info Form 1
Wir erstellen die Sicherheitsdatenblätter für Ihre Produkte gemäß EG-VO 1907/2006 (REACH) mit EU- und CLP-Einstufung und -Kennzeichnung.
Zusätzlich bieten wir Ihnen insbesondere ...
- Monitoring, Pflege und Aktualisierung der bereits erstellten Sicherheitsdatenblätter; aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben (zum Beispiel Änderungen von Gefahrstoffeinstufungen, Toxizitätsdaten, Arbeitsplatzgrenzwerten etc.) für alle die jeweiligen Rezeptur betreffenden Handelsnamen.
- Ausgabe der Sicherheitsdatenblätter unter weiteren Handels- bzw. Herstellernamen.
- Erstellung von Gefahrstoffetiketten (auch mehrsprachig).
- Ausweisung der notwendigen Angaben laut Detergenzien-Verordnung (EG-DetergV) Anhang VII in Ihren Sicherheitsdatenblättern für Wasch-/Reinigungsmittel.
- Beratung mit dem Ziel einer Verringerung der Gefahreneinstufung Ihrer Produkte.
- Einstufung von Gemischen nach den Regeln der CLP-Verordnung.
- Einarbeitung von herstellerbedingten Rezepturänderungen oder redaktionelle Änderung in einem bestehenden Sicherheitsdatenblatt.
- Stoffdatenrecherchen, sofern erforderlich.
- ECHA-Meldeverfahren (PCN-Meldungen) für gefährliche Gemische; gegebenenfalls BfR-Meldungen.
- UFI (Unique Formula Identifier)-Erstellung für gefährliche Gemische.
- Übersetzung Ihrer Sicherheitsdatenblätter in allen EU-Sprachen.
- Erstellung Ihrer Sicherheitsdatenblätter als US-MSDS (Englisch und Spanisch) gemäß 29 CFR 1910.1200(g) (USA) und Canada-MSDS (Englisch und Französisch) gemäß WHMIS (Canada).
- Erstellung von Betriebsanweisungen auf Grundlage der erstellten Sicherheitsdatenblätter.
-
Erstellung von Datenblättern für das medizinische Personal (VO 648/2004/EG) und für die Öffentlichkeit (VO 648/2004/EG).
- Unterstützung bei der Suche und Beauftragung einer Giftnotrufzentrale (auch europaweit).
- Bereitstellung einer „Service-Hotline“ und Unterstützung in allen Fragen des Gefahrstoffrechts und der Produktsicherheit.
Mit der Verordnung (EU) 2020/878 vom 18.06.2020 wurde Anhang II der REACH-Verordnung mit Wirkung zum 01.01.2021 geändert. Sicherheitsdatenblätter, die diesen neuen Anforderungen nicht entsprechen, konnten nur noch bis zum 31.12.2022 genutzt werden!
Sehr gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Umso mehr Sicherheitsdatenblätter wir für Sie künftig erstellen werden, desto mehr wird sich auch der Einzelpreis pro Sicherheitsdatenblatt verringern. Unser Preis-Leistungs-Verhältnis wird Sie ganz bestimmt überzeugen. Bei akutem Bedarf können wir Ihnen einzelne Sicherheitsdatenblätter auch innerhalb von drei Werktagen erstellen.
Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
- „Der bisherige Kontakt (...) hat einen sehr freundlichen und kompetenten Eindruck hinterlassen. Bisher ist der Ablauf (bei der Überarbeitung bzw. Neuerstellung von Sicherheitsdatenblättern) für uns sehr zufriedenstellend, sodass derzeit kein Verbesserungsvorschlag vorhanden ist.“
CHEPLAPHARM Arzneimittel GmbH (17489 Greifswald)
- "Wir haben eine flexible Lösung für unser Gefahrstoffmanagement gesucht, für die Einstufung unserer Produkte und Erstellung der zugehörigen SDBs sowie Fragen rund um den Gefahrstofftransport. Auf Empfehlung haben wir die Naundorf Umweltconsulting kontaktiert. Vor allem (...) hat eine bemerkenswerte Zuverlässigkeit, hohe Kompetenz und zügige Bearbeitung unserer Anliegen an den Tag gelegt. Dabei war die Klarheit der Antworten zu den bearbeiten Fragen sehr hilfreich. Wir bewerten die Ergebnisse als sehr gut, da die gewonnen Informationen direkt in den betrieblichen Arbeitsablauf einfließen konnten, d.h. von Rezepturanpassungen über Etikettendruck bis hin zum Transport."
Dr. Keddo GmbH (50354 Hürth-Gleuel)