Korrekter Umgang mit Gefahrstoffen

Gefahrstoffmanagement

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„Überraschendes Einsparungspotential trotz bereits vorhandener, günstiger Entsorgungswege.“ Hamm AG (95643 Tirschenreuth)

Wir unterstützen Sie auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei der Organisation und dem korrekten Umgang mit den Gefahrstoffen in Ihrem Betrieb.

 

Gefahrstoffbeauftragter

Als externer Gefahrstoffbeauftragter unterstützen wir Sie in allen Fragestellungen rund um das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen.

 

Sachkundiger gemäß § 11 ChemVerbotsV

Personen, die giftige beziehungsweise hochentzündliche Stoffe oder Gemische an Verbraucher oder Wiederverkäufer abgeben, benötigen die Sachkunde gemäß §11 ChemVerbotsV. Bei Bedarf stellen wir Ihnen einen Sachkundigen gemäß § 11 ChemVerbotsV und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten.

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Sicherheitsdatenblätter

Für die fachlich fundierte sowie gesetzeskonforme Erstellung und Pflege von Sicherheitsdatenblättern ist viel Wissen, Erfahrung und Zeit notwendig. Wenn Sie diese Aufgaben nicht selbst leisten können beziehungsweise wollen, dann kann guter Rat von einem Experten teuer werden. Wir beraten und unterstützen Sie dagegen fachmänisch sowie kostengünstig bei der Erstellung und kontinuierlichen Pflege Ihrer Sicherheitsdatenblätter.

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REACH-Verordnung

Wir unterstützen und beraten Sie bei der Umsetzung der REACH-Verordnung in Ihrem Unternehmen. Dabei kümmern wir uns für Sie um die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen, die Sicherheitsdatenblätter, die Stoffverwaltung und um die Korrespondenz mit Behörden, Lieferanten und Anwendern.

 

CLP-Verordnung

Die CLP-Verordnung hat zum Teil gravierende Auswirkungen auf die Produktsicherheit Ihrer Produkte. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Einstufung Ihrer Produkte, die aus einem Stoff oder einem Gemisch bestehen. Zu dieser Einstufung gehört auch die Erstellung der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter.

 

Gefahrstoffkataster

Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis über die im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Pflicht und erstellen für Sie Ihr Gefahrstoffkataster. Mit dem Gefahrstoffkataster werden Informationen über die einzelnen Gefahrstoffe, deren Herkunft und Charakter sowie deren Einsatz in Ihrem Betrieb dokumentiert. Darüber hinaus ist das Gefahrstoffkataster ein wichtiger Bestandteil Ihrer Gefährdungsbeurteilungen.

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