Zum Schutz Ihrer Mitarbeiter
Gefährdungsbeurteilungen
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Info Form 1
Jeder Unternehmer ist durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie durch weitere Vorschriften dazu verpflichtet, die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter systematisch zu bewerten. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeiter fachkompetent zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir bringen Ihre Gefährdungsbeurteilungen auf den aktuellen Stand oder erarbeiten diese bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam auch vollständig neu.
Mit unseren übergreifenden branchen- und bereichsspezifischen Erfahrungen werden Sie insbesondere ...
- Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV erfüllen.
- die Risiken (unter anderem auch die psychischen Belastungen) für Ihre Mitarbeiter fachkompetent beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben.
- Ihre Mitarbeiter schützen und dadurch auch Fehlzeiten verringern.
- bei Behördenbesuchen die richtigen Antworten parat haben.
- die Verantwortungsträger in Ihrem Unternehmen durch unsere Fachleute entlasten.
- die Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Änderungen sicherstellen.
Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung oder Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.