Vom Abfallbeauftragten bis zum Umweltmanagementbeauftragten
Umweltbeauftragte
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Info Form 1
Wir stehen Ihnen als externe Betriebsbeauftragte bei der Umsetzung aller relevanten Vorschriften der Umweltgesetzgebung zur Seite und mindern Ihr Haftungsrisiko: durch Planung, Umsetzung und Dokumentation einer an Umweltbelangen orientierten Unternehmensstruktur unter technisch-wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Abfallbeauftragter
Als externer Abfallbeauftragter beraten wir Sie als Abfallerzeuger in abfallrelevanten Entscheidungen. Wir übernehmen die Schulung des Betriebspersonals und halten die abfallrelevanten Bereiche Ihres Betriebs auf dem neuesten Stand. So werden Fehlentwicklungen erkannt und Schäden vermieden. Durch die Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sorgen wir zudem für den Aufbau einer gerichtsfesten Organisation.
Gewässerschutzbeauftragter
Mit dem Ziel auf eine umweltfreundliche Produktion hinzuwirken überwachen und kontrollieren wir als externer Gewässerschutzbeauftragter Ihre Abwasseranlage. Sollten wir Mängel feststellen, teilen wir Ihnen diese mit und schlagen Ihnen Maßnahmen zur Beseitigung vor. Mit Hilfe von regelmäßigen Berichten bieten wir Ihnen einen kompakten Überblick über die gewässerschutzrelevanten Vorgänge in Ihrem Betrieb.
Gefahrgutbeauftragter
Als externer Gefahrgutbeauftragter beraten wir Sie in Fragen des Gefahrguttransportes. Wir überwachen für Sie die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften in Ihrem Unternehmen und erarbeiten Maßnahmen zur Vereinfachung der damit verbundenen Abläufe. Natürlich schulen wir auch Ihre mit Gefahrgutangelegenheiten betrauten Mitarbeiter.
Immissionsschutzbeauftragter
Als externer Immissionsschutzbeauftragter beraten wir Sie in allen Fragen des Immissionsschutzes. Dabei wirken wir auf die Entwicklung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse hin und helfen Ihnen bei der Planung und Einführungen derartiger Maßnahmen. Wir überprüfen die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Bestimmungen aus Ihrer Betriebsgenehmigung. Wir informieren Sie über festgestellte Mängel und helfen bei deren Beseitigung.
Störfallbeauftragter
Wir stehen Ihnen gemäß § 58a BImSchG als externer Störfallbeauftragter zur Seite und unterstützen Sie, die Sicherheit Ihrer Anlage zu verbessern. Sollten in Ihrem Betrieb Mängel auftreten, teilen wir Ihnen die festgestellten Mängel beziehungsweise die Störungen mit und helfen Ihnen natürlich mit Vorschlägen, wie die Beseitigung der festgestellten Mängel erfolgen kann.
Umwelt-/Energiemanagementbeauftragter
Als externer Umwelt-/Energiemanagementbeauftragter beraten und unterstützen wir Sie aktiv bei dem Aufbau und der kontinuierlichen Pflege Ihres Umwelt- und/oder Energiemanagementsystems. Wir erarbeiten für Sie die erforderlichen Strukturen sowie die notwendige Managementdokumentation und übernehmen hierfür gleichzeitig die Verantwortung, damit Sie die Zertifizierung (bzw. Validierung) Ihres Umwelt- und/oder Energiemanagementsystems erreichen und aufrechterhalten.