Wir stellen Ihnen den passenden Betriebsbeauftragten
Störfallbeauftragte
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Info Form 1
Wir stellen für Ihren produzierenden Betrieb einen externen Störfallbeauftragten und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten.
Der Tätigkeitsumfang umfasst insbesondere die
- Übernahme der gesetzlichen Pflichten des Störfallbeauftragten gemäß § 58c BImSchG.
- Beratung in allen Fragen der Anlagensicherheit und der Verhinderung von Störfällen.
- Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen.
- regelmäßige Besichtigung und Prüfung Ihrer Anlage.
- Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.

Sie haben Interesse an einem unserer externen Störfallbeauftragten? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.