Wir stellen Ihnen den passenden Betriebsbeauftragten
Störfallbeauftragter
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Info Form 1
Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Störfallbeauftragten und unterstützen Sie insbesondere bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß § 58a BImSchG.
Wir beraten Sie in allen Fragen der Anlagensicherheit und der Verhinderung von Störfällen. Zugleich wirken wir auf die Verbesserung der Sicherheit Ihrer Anlage hin.
Mittels regelmäßiger Kontrollen überwachen wir die Einhaltung der relevanten Rechtsvorschriften (BImSchG und die entsprechenden Verordnungen zum BImSchG) sowie die Erfüllung der Bestimmungen aus Ihrer Betriebsgenehmigung und der behördlichen Anordnungen/Auflagen Ihrer zuständigen Behörde. Zusätzlich schulen/unterweisen wir Ihre Mitarbeiter.
Sollten in Ihrem Betrieb Mängel auftreten, teilen wir Ihnen die festgestellten Mängel beziehungsweise Störungen mit und helfen Ihnen natürlich mit Vorschlägen, wie die Beseitigung der festgestellten Mängel erfolgen kann.
Im Rahmen unserer Aufzeichnungspflicht dokumentieren wir die verschiedenen Maßnahmen und erstellen für Sie als Betreiber den notwendigen Jahresbericht.
Sie haben Interesse an unserer Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.