Wir stellen Ihnen den passenden Betriebsbeauftragten

Immissionsschutzbeauftragter

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Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Immissionsschutzbeauftragten und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten. Dabei wirken wir auf die Entwicklung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse hin und helfen Ihnen bei der Planung und Einführungen derartiger Maßnahmen. Wir überprüfen die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Bestimmungen aus Ihrer Betriebsgenehmigung. Wir informieren Sie über festgestellte Mängel und helfen bei deren Beseitigung.

 

Unser Tätigkeitsumfang umfasst insbesondere die ...

 

  • Übernahme der gesetzlichen Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten gemäß §§ 53 und 54 BImSchG.
  • Beratung in allen Fragen des Immissionsschutzes.
  • Kontrolle und Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen.
  • Aufklärung Ihrer Mitarbeiter über mögliche von der Anlage ausgehende schädliche Umwelteinwirkungen sowie über die getroffenen oder geplanten Maßnahmen zu deren Verminderung oder Vermeidung.
  • Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.
  • Unterstützung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen für Ihre BImSchG-Anlagen.
  • Erstellung des Jahresberichts.

 

Sie haben Interesse an unserer Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.