Wir stellen Ihnen den passenden Betriebsbeauftragten
Gewässerschutzbeauftragte
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Info Form 1
Wir stellen für Ihren produzierenden Betrieb einen externen Gewässerschutzbeauftragten und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten.
Der Tätigkeitsumfang umfasst insbesondere die
- Übernahme der gesetzlichen Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten gemäß §§ 64 bis 66 WHG.
- Beratung in allen Fragen des Gewässerschutzes.
- Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen.
- Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.

Sie haben Interesse an einem unserer externen Gewässerschutzbeauftragten? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.