Wir stellen Ihnen den passenden Betriebsbeauftragten
Gefahrgutbeauftragte
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Info Form 1
Wir stellen für Ihren produzierenden Betrieb einen externen Gefahrgutbeauftragten und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten.
Der Tätigkeitsumfang umfasst insbesondere die
- Übernahme der gesetzlichen Pflichten des Gefahrgutbeauftragten gemäß § 3 (1) GbV und 1.8.3.3 ADR/RID/ADN.
- Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter.
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften Bestimmungen und Auflagen für die Beförderung gefährlicher Güter.
- Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde.
- Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.

Sie haben Interesse an einem unserer externen Gefahrgutbeauftragten? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.