Wir stellen Ihnen den passenden Betriebsbeauftragten

Abfallbeauftragter

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Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Abfallbeauftragten, unterstützen Sie insbesondere bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß §§ 59-60 KrWG und AbfBeauftrV, schulen/unterweisen Ihre Mitarbeiter und überwachen die Einhaltung der relevanten Rechtsvorschriften.
 
Im Rahmen der ersten Begehung führen wir auch eine Ist-Aufnahme und Benchmark-Analyse durch. Ziel ist die systematische, dokumentierte und objektive Bewertung Ihres betrieblichen Abfallmanagements. Wir prüfen für Sie unter anderem welche:

 

  • rechtlichen Pflichten und Forderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie der ergänzenden Vorschriften umgesetzt werden,
  • Schwachstellen und Verbesserungspotentiale bestehen und
  • individuellen Maßnahmen ergriffen werden sollten, um zum Beispiel Ihre Prozesse zu verbessern sowie die Kosten in Ihrem betrieblichen Abfallmanagement zu reduzieren.

 

Darüber hinaus bieten wir Ihnen als externer Abfallmanager eine vollumfängliche und professionelle Organisation Ihres gesamten betrieblichen Abfallmanagements.

 

Sie haben Interesse an einem unserer externen Abfallbeauftragten? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.