Prävention mit systematischen Ansätzen
Arbeitsschutzmanagement
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Info Form 1
Wir übernehmen für Sie Verantwortung, gestalten aktiv bei Ihnen vor Ort Ihr Arbeitsschutzmanagement, reduzieren Ihre Haftungsrisiken und schaffen die Voraussetzung für einen rechtskonformen Betrieb. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Umstellung Ihres Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems von der BS OHSAS 18001 auf die DIN ISO 45001.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen die notwendige fachliche und kompetente Betreuung bei der Erfüllung der Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und bei allen Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Brandschutzbeauftragter
Als externer Brandschutzbeauftragter beraten und unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
Hygienisch Fachkundiger gemäß 42. BImSchV
Wir stellen Ihnen eine hygienisch fachkundige Person gemäß 42. BImSchV zur Erstellung der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider.
Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV
Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Deshalb ist jeder Unternehmer durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie durch weitere Vorschriften dazu verpflichtet, die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter systematisch zu bewerten. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeiter fachkompetent zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir unterstützen Sie bei der fach- und praxisgerechten Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen.
Betriebsanweisungen
Die Betriebsanweisung ist ein weiteres wichtiges Instrument in der Prävention, um potenziellen Gefährdungen (Unfälle und Gesundheitsrisiken im Umgang mit Arbeitsmitteln und Stoffen) an den Arbeitsplätzen Ihrer Mitarbeiter abzuwehren. Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, Gefahrstoffen sowie Maschinen und anderen technischen Anlagen sind Sie als Unternehmer verpflichtet, die notwendigen Betriebsanweisungen zu erstellen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Betriebsanweisungen.
Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen
Sind Ihre Leitern und Tritte sowie Regalanlagen sicher und geprüft? Erfüllen diese die Anforderungen der DGUV, der BetrSichV und/oder der DIN EN 15635? Wir stellen Ihnen eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen und führen die Überprüfungen in wiederkehrenden Abständen durch. Zusätzlich schulen wir Ihre Mitarbeiter im sicherheitsgerechten Umgang.